Einbruchschutz | |
Zuschuss für einbruchhemmende Maßnahmen: Der Zuschuss beträgt 20 % der förderfähigen Kosten pro Auftrag. 20 % gelten für bis zu 1000 € Investition, für weitere Kosten darüber hinaus werden 10 % erstattet. Maßnahmen ab 500 € bis max. 15.000 € werden gefördert. | |
Über diesen Link zur KfW können sie sich über Fördermittel informieren: |