Einbruchschutz



Zuschuss für einbruchhemmende Maßnahmen:

Der Zuschuss beträgt 20 % der förderfähigen Kosten pro Auftrag.

20 % gelten für bis zu 1000 € Investition, für weitere Kosten darüber hinaus werden 10 % erstattet.

Maßnahmen ab 500 € bis max. 15.000 € werden gefördert.                                                                                



 

 


Über diesen Link zur KfW können sie sich über Fördermittel informieren:
www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Einbruchschutz


Natürlich auch über die Polizeiliche Kriminalprävention:
www.k-einbruch.de/foerderung


Nicht nur Einbruch ist ein Problem, zusätzliche Informationen für den Alltag finden sie z.B. bei:

Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes